AGB Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Geräten der Firma WERT Wertstoff-Einsammlung GmbH

1. Gültigkeit

1.1 Für alle Vermietungen und Rechtsgeschäfte mit dem Vermieter gelten ausschließlich folgende Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch für alle zukünftigen Vermietungen und Rechtsgeschäfte selbst dann, wenn beim Zustandekommen des jeweiligen Vertrages nicht nochmal auf die Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.

1.2 Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

2. Pflichten und Haftung des Vermieters, Versicherung

2.1 Der Vermieter verpflichtet sich, für die im Miet-/ Lizenzvertrag genannte Zeit dem Mieter technisch einwandfreie Geräte zu überlassen.

2.2 Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen bei Lieferverzögerungen sowie bei Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch Versagen oder Ausfall des Geräts verursacht sind. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

2.3 Haftungsausschluß besteht auch durch Weitervermietung oder Überlassung an nicht berechtigte Personen, Verlust, Diebstahl, zufälliger Untergang, Schäden durch grob fahrlässige und vorsätzliche Verursachung eines Unfalls, Alkoholeinfluß des Bedienpersonals, übermäßige Benutzung und nicht durchgeführte Kontrollen sowie Schäden durch Einsatz an nicht vertragsgebundenen Orten.

3. Pflichten und Haftung des Mieters

3.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme vom gesamten Inhalt aller übergebenen Unterlagen Kenntnis zu nehmen und die gesetzlichen Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Bedienungshinweise (Aufkleber) genauestens zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt zur Haftung aller daraus entstandenen Schäden auch ohne Verschulden.

3.2 Der Mieter ist zur sachgemäßen Bedienung des Mietgerätes verpflichtet.

3.3 Mietgeräte sind ständig vor unbefugter Benutzung zu sichern. Geeignete Maßnahmen sind z. B. Einschließen, Anschließen mit einer Kette. In jedem Fall haftet der Mieter für Diebstahl, Verlust, Beschädigung und Mietgebühren. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist eine ent- oder unentgeltliche Weitergabe der Geräte an andere Personen oder Firmen nicht möglich. Der Einsatz der Geräte ist außerhalb der vertraglich vereinbarten Bereiche nicht zulässig.

3.4 Der Mieter erkennt an, daß sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übernahme in einwandfreiem, vertragsgemäßen Zustand befindet.

3.5 Bei Unfällen haftet der Mieter grundsätzlich für alle durch den Unfall entstandenen Schäden am Gerät sowie für Schäden aus dem Ausfall des Mietgerätes und für Folgeschäden.

4. Einsatz, Transport

4.1 Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass das Gerät für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Er haftet allein für den flüssigen Ablauf der Arbeiten, den unbeschränkten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Fußgängerzonen, Passagen und Räumen. Er muß auch für alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Absperrmaßnahmen sowie den gefahrlosen Einsatz der Geräte bezüglich Bodenverhältnisse und Umwelt sorgen.

4.2 Die Mietgeräte sind vor Verschmutzung und Beschädigung ausreichend zu schützen. Bei grober Verschmutzung oder Beschädigung der Geräte trägt der Mieter die Reparatur- und Reinigungskosten sowie den Mietausfall während der Instandsetzung.

4.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät unter größtmöglicher Schonung einzusetzen und zu transportieren sowie alles zu vermeiden, was zu einem bei sorgfältigem Einsatz unvermeidlicher Abnutzung übersteigenden Verschleiß oder Beschädigung führt.

4.4 Sollte während des Einsatzes des Gerätes ein Defekt festgestellt oder vermutet werden, so ist das Gerät sofort stillzulegen und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

4.5 Für Schäden, Fahrt- und Reparaturkosten, die durch die Bedienungsfehler während der Mietzeit verursacht werden, haftet der Mieter.

5. Mietzeit, Termine, Fristen

5.1 Mietgebühren sind lt. Rechnungsstellung fällig.

6. Abtretung von Ansprüchen

6.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Mieters auf Erfüllung, Gewährleistung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.2 Forderungsabtretung des Mieters an den Vermieter Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietvertrag tritt der Mieter sämtliche Ansprüche an Dritte, die er durch den Einsatz des Gerätes erwirbt oder schon erworben hat, an den Vermieter ab. Die Abtretung erfolgt zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem abgeschlossenen Mietvertrag. Der Vermieter wird diese Abtretung solange nicht anzeigen, wie er keinen Anlaß zu der Annahme hat, dass diese für die Wahrung seiner Rechte erforderlich ist. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter die Dritten zu benennen und ihnen diese Abtretung anzuzeigen.

7. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

7.1 Bei den Mietgeräten beinhaltet der Mietpreis ausschließlich die Gerätekosten ohne Betriebs- und Verbrauchsmittel. Er versteht sich zzgl. der zur Zeit der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise beziehen sich ausschließlich auf eine maximale tägliche Personalschicht von 10 Stunden. Bei der Abrechnung wird vom Vermieter eine 5-Tage-Nutzung ohne Samstage, Sonn- und Feiertage angenommen. Wird das Gerät verstärkt eingesetzt, hat der Mieter dem Vermieter eine verstärkte Nutzung anzuzeigen. Im Zweifel gelten die Aufzeichnungen des bordeigenen Zählers.

7.2 Angebote sind freibleibend. Mündliche Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Soweit nicht aufgrund schriftlicher Angebote für den Einsatzzeitpunkt Sonderpreise vereinbart wurden, ist der Vermieter berechtigt, der Abrechnung die jeweils zum Einsatzzeitpunkt gültige Preisliste zugrundezulegen.

7.3 Rechnungen sind sofort, rein netto, kostenfrei zu zahlen. Zahlungseingänge werden, auch bei anderer Bestimmung, zunächst auf den ältesten Schuldsaldo verrechnet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Erfolgt dies trotzdem, dann nur erfüllungshalber ohne Präjudiz für spätere Zahlungen. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit ab für alle Forderungen Zinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Eine Aufrechnung der Gegenleistung des Mieters mit Ansprüchen ist ausgeschlossen.

8. Kündigung

8.1 Das Mietverhältnis kann vom Vermieter fristlos gekündigt werden, wenn:

a) der Mieter seine Zahlungen einstellt, mit einer Mietrate länger als 14 Tage im Verzug ist, um ein Moratorium nachgesucht hat oder ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt hat,

b) der Mieter das Mietgerät vertragswidrig gebraucht oder Dritten überlässt, oder

c) der Mieter das Mietgerät durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Pflichten gefährdet.

8.2 Der Vermieter hat im Falle der Kündigung das Recht, das Mietgerät sofort abholen zu lassen. Zu diesem Zwecke gestattet
der Mieter dem Vermieter oder seinen Bevollmächtigten Zugang zum Mietgerät und duldet in einem solchen Fall die Wegnahme des Objektes, ohne daraus irgendwelche Rechte (z. B. wegen etwaig verbotener Eigenmacht) herleiten zu können. Die damit verbundenen Kosten wie Fracht, Nebenkosten usw. gehen zu Lasten des Mieters.

8.3 Der Mieter ist dem Vermieter schadenersatzpflichtig in der Höhe der Differenz zwischen den noch ausstehenden Mietraten und den evt. Anderweitig erzielten Mieteinnahmen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

9. Wirksamkeit, Recht und Gerichtsstand

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.3 Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für sämtliche sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten - auch aus Wechsel- und Scheckprozessen - ist ausschließlich Hamburg, soweit dies gesetzlich vereinbart werden kann.

9.4 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg, im November 2008