Leichtverpackungen


Die  Gelbe Tonne für Gewerbebetriebe ist nur für lizensierte Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Weißblech, Aluminium und Verbundstoffen.

In die Gelben Tonnen gehören nur Leichtverpackungen. Das sind all die Verpackungen, die weder aus Papier noch aus Glas bestehen, sondern aus:

Metall (Weißblech/Aluminium), zum Beispiel:
  • Getränkedosen (pfandfrei)
  • Konservendosen
  • Tierfutterschalen
  • Senf- und Mayonnaisetuben
  • Deckel, Kronkorken, Schraubverschlüsse

oder Kunststoff, zum Beispiel:
  • Joghurtbecher
  • Getränkeflaschen aus PET (pfandfrei)
  • Schraubverschlüsse
  • Waschmittelflaschen
  • Zahnpasta- und Pflegemitteltuben
  • Serviceverpackungen wie Tragetaschen

oder Verbundstoff, zum Beispiel:
  • Milch- und Saftkartons (TetraPaks)
  • Aufschnittverpackungen aus Aluminium und Kunststoff
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Fehlbefüllungen der Gelben Tonne keine Entsorgung vorgenommen wird. Folien dürfen als Transportverpackung nicht über die Gelben Tonnen entsorgt werden. Fehlbefüllte Wertstofftonnen müssen aufwendig nachsortiert oder kostenpflichtig entsorgt werden.
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob es sich bei Ihnen um Wertstoffe (Leichtverpackungen) handelt.

Je nach Bedarf stellen wir Ihnen kostenfrei unterschiedliche Behältergrößen von 240 Liter bis 1.100 Liter zur Verfügung. Gerne bieten wir Ihnen ein individuelles Entsorgungskonzept an und entwickeln eine kosteneffiziente Abfallentsorgung für Ihren Betrieb.

Folgende Stoffe dürfen nicht in die Wertstofftonne:

  • Glas
  • Papier / Pappe
  • Nichtlizensierte Folien
  • Altkleider bzw. Textilien
  • Hausmüll
  • Problemstoffe, wie Farben usw.
  • Sperrmüll
  • Holz
  • Laub
  • Metall
  • Plastikgegenstände

Gelbe Tonne